Mindesthöhe für Verkehrsschilder zur Sicherheit von sehbeeinträchtigten Menschen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine gesetzliche Mindesthöhe von 2,20 Metern für Verkehrsschilder in Fußgängerbereichen, um Verletzungen von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu vermeiden.
einfache Mehrheit XXV 13.06.2014
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Schutz von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen vor Verletzungen durch Verkehrsschilder.
  • Forderung nach einer gesetzlichen Mindesthöhe von 2,20 Metern für Schilder in Fußgängerbereichen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.