Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine gesetzliche Mindesthöhe von 2,20 Metern für Verkehrsschilder in Fußgängerbereichen, um Verletzungen von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu vermeiden.einfache Mehrheit XXV 13.06.2014
Entschließung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Schutz von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen vor Verletzungen durch Verkehrsschilder.
- Forderung nach einer gesetzlichen Mindesthöhe von 2,20 Metern für Schilder in Fußgängerbereichen.
Eingebracht von
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