Schutz vor Kinderlärm im Nachbarschaftsrecht

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine höhere Toleranz gegenüber Kinderlärm im Nachbarschaftsrecht. Lärm durch Kinder soll nur bei unzumutbarer Beeinträchtigung untersagt werden können.
einfache Mehrheit XXV 14.10.2014
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Erhöhung der Toleranz gegenüber Lärm, der durch Kinder verursacht wird.
  • Kinderlärm darf nur dann untersagt werden, wenn er die Nutzung der Wohnung oder des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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