Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es der Bundesregierung, Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖIAG zusätzlich zu einem wichtigen Grund abzuberauben.einfache Mehrheit XXV 25.06.2014
Gesetz
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
- Erweiterung der Möglichkeiten, Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖIAG vorzeitig aus dem Amt zu entfernen.
- Ein Beschluss der Bundesregierung soll als neuer, zusätzlicher Grund für eine Abberufung dienen können.
Eingebracht von
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