Erweiterung der Abberufungsmöglichkeiten im ÖIAG-Gesetz

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es der Bundesregierung, Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖIAG zusätzlich zu einem wichtigen Grund abzuberauben.
einfache Mehrheit XXV 25.06.2014
Gesetz
Öffentlicher Sektor

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Möglichkeiten, Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖIAG vorzeitig aus dem Amt zu entfernen.
  • Ein Beschluss der Bundesregierung soll als neuer, zusätzlicher Grund für eine Abberufung dienen können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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