Klarstellung des Zubehörs bei Wohnungseigentum im Grundbuch

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass Zubehör wie Keller oder Gärten automatisch zum Wohnungseigentum gehört, wenn es im Nutzwertgutachten steht, auch ohne Eintragung im Grundbuch.
einfache Mehrheit XXV 14.10.2014
Entschließung
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Aktuelle Gerichtsurteile führen zu rechtlicher Unsicherheit bei Wohnungseigentümern.
  • Wichtige Teile wie Keller oder Gartenflächen werden oft nicht im Grundbuchblatt vermerkt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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