Entlastung der Beschäftigten im Tourismus durch Abgabenbefreiung auf Trinkgelder

Zusammenfassung

Antrag auf Befreiung von Trinkgeldern und Trinkgeld-Pauschalen von der Sozialversicherungspflicht.
einfache Mehrheit XXV 12.11.2014
Entschließung
Tourismus
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Trinkgelder sind aktuell von der Einkommensteuer befreit, unterliegen aber der Sozialversicherungspflicht.
  • Es werden monatliche Pauschalen von bis zu 80 Euro als Einkommen für die Sozialversicherung gewertet, auch wenn diese nicht tatsächlich gezahlt wurden.

Eingebracht von

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