Zusammenfassung
Antrag auf Befreiung von Trinkgeldern und Trinkgeld-Pauschalen von der Sozialversicherungspflicht.einfache Mehrheit XXV 12.11.2014
Entschließung
Tourismus
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Trinkgelder sind aktuell von der Einkommensteuer befreit, unterliegen aber der Sozialversicherungspflicht.
- Es werden monatliche Pauschalen von bis zu 80 Euro als Einkommen für die Sozialversicherung gewertet, auch wenn diese nicht tatsächlich gezahlt wurden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.