Senkung des Wahlalters in der betrieblichen Interessensvertretung

Zusammenfassung

Senkung des Wahlalters für Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen auf 16 Jahre.
einfache Mehrheit XXV 19.11.2014
Gesetz
Arbeitsrecht
junger Mensch
Personalvertretung

Schwerpunkte

  • Senkung des Wahlalters für betriebliche Abstimmungen auf 16 Jahre.
  • Stimmberechtigung in Betriebsversammlungen für alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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