Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Rechnungshof von der Pflicht zur Übermittlung detaillierter Adress- und Organ-Daten an die KommAustria zu entlasten.einfache Mehrheit XXV 11.02.2016
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Entlastung des Rechnungshofs von bürokratischem Mehraufwand.
- Wegfall der Pflicht zur halbjährlichen Aktualisierung von Adressdaten und Organen der Rechtsträger.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.