Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass neue Hochspannungsleitungen bis 110 kV unter bestimmten Kosten- und Naturschutzbedingungen als Erdkabel statt als Freileitungen gebaut werden müssen.einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Verpflichtung zur Verlegung von Hochspannungsleitungen (bis 110 kV) als Erdkabel auf neuen Trassen.
- Die Kosten für Erdkabel dürfen maximal das 2,5-fache einer Freileitung betragen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.