Verpflichtende Erdkabel für Hochspannungsleitungen bis 110 kV

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass neue Hochspannungsleitungen bis 110 kV unter bestimmten Kosten- und Naturschutzbedingungen als Erdkabel statt als Freileitungen gebaut werden müssen.
einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Verpflichtung zur Verlegung von Hochspannungsleitungen (bis 110 kV) als Erdkabel auf neuen Trassen.
  • Die Kosten für Erdkabel dürfen maximal das 2,5-fache einer Freileitung betragen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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