Ausweitung des Verbots religiöser Kopfbedeckungen in Schulen

Zusammenfassung

Das Gesetz weitet das Verbot von Kopfbedeckungen (wie Kopftüchern) für Schüler bis zum 14. Lebensjahr aus und verbietet Lehrkräften das Tragen solcher Kleidung.
einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
Bildung
Religion
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Ausweitung des Verbots für Schülerinnen und Schüler, das Haupt zu verhüllen, bis zum 14. Lebensjahr.
  • Die Altersgrenze für das Verbot religiöser Kopfbedeckungen bei Kindern wird von 10 auf 14 Jahre angehoben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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