Gleichstellung bei der vorzeitigen Pension für öffentlich-rechtliche Bedienstete

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch Beamte und öffentlich-rechtliche Bedienstete nach 45 Dienstjahren ohne Abzüge in Pension gehen können, um die Ungleichheit gegenüber Arbeitnehmern im privaten Sektor zu beheben.
einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Forderung nach sozialer Gerechtigkeit für Bedienstete im öffentlichen Dienst.
  • Ermöglichung des vorzeitigen Ruhestands ohne finanzielle Einbußen nach 45 Dienstjahren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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