Aufnahme von Kunst und Kultur als Staatsziel in die Verfassung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Aufnahme von Kunst und Kultur als Staatsziel in die österreichische Verfassung, um deren Schutz und Förderung staatlich zu garantieren.
2/3 Mehrheit XXVI 21.03.2018
Gesetz
Kunst
Verfassung
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Aufnahme von Kunst und Kultur als offizielles Staatsziel in die Bundesverfassung.
  • Verpflichtung des Staates zum Schutz der kulturellen Vielfalt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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