Einführung elektronischer Bürgerinitiativen

Zusammenfassung

Der Entwurf ermöglicht es Bürgern, Bürgerinitiativen erstmals auch rein elektronisch einzubringen und zu unterstützen. Dies geschieht über eine neue Internet-Plattform des Parlaments unter Verwendung der Bürgerkarte.
einfache Mehrheit XXVI 13.06.2018
Gesetz
Informatik
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Möglichkeit, Bürgerinitiativen rein elektronisch einzubringen und zu unterstützen.
  • Für die Anerkennung einer Bürgerinitiative müssen mindestens 500 wahlberechtigte Personen das Anliegen unterstützen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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