Zusammenfassung
Änderung des Urlaubsgesetzes: Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr, wenn der Urlaub durch den Arbeitgeber oder andere unverschuldete Gründe verhindert wurde. Die Frist verlängert sich zudem bei Elternzeit.einfache Mehrheit XXVI 21.02.2018
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr, wenn der Arbeitgeber den Urlaub verweigert hat.
- Auch wenn der Urlaub aus Gründen, die nicht in der Macht des Arbeitnehmers liegen, nicht genommen werden konnte, bleibt der Anspruch bestehen.
Eingebracht von
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