Schutz von Urlaubsansprüchen bei Verhinderung des Urlaubsverbrauchs

Zusammenfassung

Änderung des Urlaubsgesetzes: Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr, wenn der Urlaub durch den Arbeitgeber oder andere unverschuldete Gründe verhindert wurde. Die Frist verlängert sich zudem bei Elternzeit.
einfache Mehrheit XXVI 21.02.2018
Gesetz
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr, wenn der Arbeitgeber den Urlaub verweigert hat.
  • Auch wenn der Urlaub aus Gründen, die nicht in der Macht des Arbeitnehmers liegen, nicht genommen werden konnte, bleibt der Anspruch bestehen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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