Zusammenfassung
Änderung des Urlaubsgesetzes zur leichteren Anrechnung von Studien-, Selbstständigkeits- und Auslandserfahrungen auf den Urlaubsanspruch.einfache Mehrheit XXVI 09.10.2018
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Urlaubsanspruch erhöht sich nach 25 Dienstjahren von 30 auf 36 Werktage, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr besteht.
- Frühere Arbeitszeiten in anderen Jobs werden nun bereits ab einer Dauer von einem Monat angerechnet (vorher sechs Monate).
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.