Reform der Urlaubsanrechnung

Zusammenfassung

Änderung des Urlaubsgesetzes zur leichteren Anrechnung von Studien-, Selbstständigkeits- und Auslandserfahrungen auf den Urlaubsanspruch.
einfache Mehrheit XXVI 09.10.2018
Gesetz
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Urlaubsanspruch erhöht sich nach 25 Dienstjahren von 30 auf 36 Werktage, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens ein Jahr besteht.
  • Frühere Arbeitszeiten in anderen Jobs werden nun bereits ab einer Dauer von einem Monat angerechnet (vorher sechs Monate).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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