Steuerliche Gleichstellung von Elektro-Fortbewegungsmitteln

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch E-Bikes und E-Roller steuerlich wie Elektroautos behandelt werden sollen. Aktuell müssen diese als Sachbezug versteuert werden, was zu hohem bürokratischem Aufwand führt.
einfache Mehrheit XXVI 29.11.2018
Entschließung
Steuerwesen
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Ziel des Antrags ist die steuerliche Gleichstellung von Elektroautos und anderen Elektro-Fortbewegungsmitteln.
  • Aktuell müssen E-Bikes und Mopeds als Sachbezug versteuert werden, während Elektroautos befreit sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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