Steuerliche Gleichstellung von Elektro-Fortbewegungsmitteln

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch E-Bikes und E-Roller steuerlich wie Elektroautos behandelt werden sollen. Aktuell müssen diese als Sachbezug versteuert werden, was zu hohem bürokratischem Aufwand führt.
einfache Mehrheit XXVI 29.11.2018
Entschließung
Einkommen
Steuerwesen
Straßenverkehr
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Ziel des Antrags ist die steuerliche Gleichstellung von Elektroautos und anderen Elektro-Fortbewegungsmitteln.
  • Aktuell müssen E-Bikes und Mopeds als Sachbezug versteuert werden, während Elektroautos befreit sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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