Zusammenfassung
Änderung der Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse an Universitäten zur Erhöhung der sozialen Sicherheit und Vermeidung von Umgehungsgeschäften.einfache Mehrheit XXVI 27.02.2019
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Arbeitsverhältnisse an Universitäten können weiterhin unbefristet oder befristet abgeschlossen werden.
- Die maximale Dauer für befristete Arbeitsverhältnisse wird grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.