Zusammenfassung
Der Antrag erweitert den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung auf Betriebe mit mindestens 5 Beschäftigten.einfache Mehrheit XXVI 15.05.2019
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung.
- Der Anspruch gilt nun bereits in Betrieben mit mindestens 5 Beschäftigten.
Eingebracht von
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