Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht dem Rechnungshof, bei finanziellen Schäden durch Fehlverhalten von Amtsträgern selbst Rückforderungen einzuklagen, wenn die zuständigen Behörden dies nicht tun.einfache Mehrheit XXVI 27.05.2019
Gesetz
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Regelung, die dem Rechnungshof erlaubt, Rückerstattungsansprüche gegen verantwortliche Personen selbst einzufordern.
- Der Rechnungshof kann aktiv werden, wenn der zuständige Rechtsträger ihn dazu schriftlich auffordert.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.