Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Abschaffung des Pflegeregresses auch für Menschen mit Behinderungen in Tagesstätten oder ambulanter Pflege gilt, um Diskriminierung zu verhindern.einfache Mehrheit XXVI 20.03.2019
Entschließung
Krankenpflege
Mensch mit Behinderung
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
- Die Abschaffung des Pflegeregresses gilt bereits für die stationäre Pflege.
- Es besteht Unsicherheit, ob diese Regelung auch für Menschen mit Behinderungen in Tagesstätten oder ambulanter Betreuung gilt.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.