Verbesserung der Schweinehaltung durch Verbot von Spaltenböden

Zusammenfassung

Das Gesetz verbietet die Schweinehaltung auf Vollspaltenböden und schreibt eine verpflichtende Einstreu vor, um das Tierwohl zu erhöhen.
einfache Mehrheit XXVI 12.06.2019
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Verbot der Haltung von Schweinen auf durchgehend perforierten Böden.
  • Pflicht zur Bereitstellung eines festen Liegebereichs mit weicher Einstreu (mindestens 50g pro Tier/Tag).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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