Zusammenfassung
Das Gesetz führt Gruppenverfahren und Musterklagen ein, um Massenschadensfälle effizienter und kostengünstiger abzuwickeln.einfache Mehrheit XXVI 28.11.2018
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung von Gruppenverfahren für mindestens zehn Personen mit ähnlichen Ansprüchen.
- Mindestanzahl von zehn Personen ist für die Einleitung eines Gruppenverfahrens erforderlich.
Eingebracht von
Reden
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