Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Anpassung der Verjährungsfristen im ABGB und AHG vor, damit zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bei schweren Straftaten nicht vor der strafrechtlichen Verjährung erlöschen.einfache Mehrheit XXVI 03.07.2019
Gesetz
Bürgerliches Recht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Verbesserung des Opferschutzes bei schweren, vorsätzlichen Straftaten.
- Anpassung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen an die strafrechtliche Verjährungsfrist.
Eingebracht von
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