Änderung der Ehedefinition im ABGB

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die Definition der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch so zu ändern, dass sie explizit nur noch für Personen unterschiedlichen Geschlechts gilt.
einfache Mehrheit XXVI 25.09.2019
Gesetz
Personenstand
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die Ehe soll wieder explizit als Verbindung zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts definiert werden.
  • Die gesetzliche Verpflichtung zur Kinderzeugung soll in engem Zusammenhang mit der Geschlechtsdefinition stehen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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