Zusammenfassung
Der Nationalrat fordert eine Prüfung der Aufsichtsratsvergütungen in allen Bundesunternehmen. Die Finanzprokuratur empfiehlt, die Aufgabe dem Rechnungshof zu übertragen und selbst nur rechtlich zu beraten.einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Bericht
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
- Aufsichtsräte können nur dann vom Bund bestellt werden, wenn das Ministerium mindestens 50 % der Anteile hält oder ein Entsendungsrecht besitzt.
- Die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern muss dem Aufwand und den Aufgaben entsprechen (nach § 98 AktG bzw. § 31 GmbHG).
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