COVID‑19‑Krisenpaket: Steuer‑ und Finanzhilfen sowie Kontrollmechanismen
abgestimmt am 28.04.2020
Zusammenfassung
Das 6. COVID‑19‑Gesetz bündelt steuerliche Erleichterungen, Sonderregelungen für Gutschriften und die Möglichkeit, an europäischen Garantiefonds teilzunehmen; zudem wird ein neues Prüfungs‑Gesetz geschaffen, das Förderungen nachträglich kontrolliert.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Bildung
Gesundheit
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
öffentliches Eigentum
Organisation des Unterrichtswesens
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Steuerliche Entlastungen für Ärzte und Sportakteure: Ärztinnen und Ärzte, die 2020 während der Pandemie tätig waren, gelten nicht als schädlich erwerbstätig; Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler können steuerfrei gestellt werden.
Mehrwertsteuer auf Schutzmasken wird für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe vom 13. April 2020 bis zum 1. August 2020 auf 0 % gesenkt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.