Zusammenfassung
Das Freiwilligengesetz wird um einen neuen Absatz erweitert, der Notfallzuwendungen aus dem Anerkennungsfonds erlaubt, und um eine einmalige COVID‑19‑Zuwendung von 600 000 € für Freiwilligenorganisationen.2/3 Mehrheit XXVII 13.05.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (Abs. 1a) im § 36 erlaubt Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds auch bei Elementarereignissen, Unglücksfällen und außergewöhnlichen Notständen.
- Einmalige Zuwendung von 600 000 € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds wird für pandemiebedingte Ausgaben bereitgestellt.
Referenziert in
Reden
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