Zusammenfassung
Das 16. COVID‑19‑Gesetz ändert das Epidemiegesetz und das Apothekengesetz, führt neue Befugnisse zur Bekämpfung von Zoonosenausbrüchen und COVID‑19‑Clustern ein, erlaubt Screeningprogramme und richtet ein zentrales Register für die gesammelten Daten ein.2/3 Mehrheit XXVII 13.05.2020
Gesetz
Apotheke
Statistik
Gesundheit
Informatik
Verteidigung
Gesetzgebungsverfahren
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der Bundesminister kann Screeningprogramme anordnen, um die Prävalenz von COVID‑19, Risikogebiete und besonders gefährdete Personengruppen zu ermitteln.
- Ein zentrales elektronisches Register wird eingerichtet, in dem die Daten aus den Screeningprogrammen gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Reden
Dokumente (PDFs)
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