Abgabenänderungsgesetz 2024 – umfassende Änderungen im Steuerrecht
abgestimmt am 03.07.2024
Zusammenfassung
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 ändert zahlreiche Steuergesetze: Es führt die einheitliche Sozialversicherungsnummer ein, legt eine 10 %ige Abzugsteuer für Infrastruktur‑ und Hochwasserschutz‑Zahlungen fest, passt Zuwendungs‑ und Sonderausgaberegelungen an und schafft ein EU‑Kleinunternehmer‑Verfahren mit neuen Meldepflichten.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Gesetz
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Bezeichnung „Versicherungsnummer (§ 31 ASVG)“ wird in allen betroffenen Gesetzen durch das einheitliche Wort „Sozialversicherungsnummer“ ersetzt, um die Datenqualität zu erhöhen.
Ein neuer § 107 führt eine 10 %ige Abzugsteuer für Einkünfte aus Leitungsrechten und Hochwasserschutz ein; die Steuer wird vom Empfänger einbehalten und bis zum 15. Februar des Folgejahres abgeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.