Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 10. Juli 2024 Einspruch gegen das Erneuerbare‑Gas‑Gesetz eingelegt, weil die im Entwurf vorgesehene Zuständigkeit für E‑Control Austria keine verfassungsrechtliche Grundlage hat.einfache Mehrheit XXVII 18.09.2024
Gesetz
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Der Bundesrat erhebt formellen Einspruch gegen das Erneuerbare‑Gas‑Gesetz, weil die im Entwurf vorgesehene Zuständigkeit für E‑Control Austria verfassungsrechtlich nicht abgesichert ist.
- Die ursprüngliche Regierungsvorlage (2455 d.B.) enthielt in § 1 eine Kompetenzdeckungsklausel, die jedoch nicht die für Verfassungsgesetze notwendige Mehrheit erhalten hat.
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