Minderheitsrecht zur Befragung von Regierungspersonen & Wahrheitspflicht im Rechnungshof‑Unterausschuss

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert das Geschäftsordnungsgesetz und das Strafgesetzbuch, um einem Viertel der Ausschussmitglieder das Recht zu geben, Regierungsvertreter und Experten zu befragen, und führt für diese Zeugen eine gesetzliche Wahrheitspflicht ein.
2/3 Mehrheit XXVIII 20.05.2026
Gesetz
Strafrecht
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ein Viertel der Mitglieder eines Ausschusses kann künftig die Einladung von Regierungsvertretern, Sachverständigen oder anderen Auskunftspersonen zu mündlichen oder schriftlichen Äußerungen verlangen.
  • Personen, die auf Einladung des Ausschusses aussagen, stehen unter einer gesetzlichen Wahrheitspflicht; falsche Angaben können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Eingebracht von

Reden
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Steiner Christoph - 37

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Antragsteller
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Gerstl Wolfgang, Mag. - 64

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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Duzdar Muna, Mag. - 47

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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Pramhofer Christoph, Mag. - 56

NEOS

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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Tomaselli Nina, Mag. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
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Nemeth Norbert, Mag. - 56

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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