Weiterentwicklung der EU-Fluggastrechte – Balance zwischen Konsumentenschutz und Wirtschaft
abgestimmt am 20.05.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die österreichische Regierung auf, in den EU‑Verhandlungen für eine ausgewogene Weiterentwicklung der Fluggastrechte (EG 261/2004) zu kämpfen – ein hohes Schutzniveau für Passagiere bei gleichzeitigem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie.
einfache MehrheitXXVIII20.05.2026
Entschließung
Handel
Industrie
Luftverkehr
Europäische Union
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die aktuelle EU‑Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt Passagieren bei Verspätungen über drei Stunden Entschädigungen von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz.
Im Rahmen der EU‑Verhandlungen wird eine Erhöhung der Schwelle für Ausgleichszahlungen auf vier bzw. sechs Stunden diskutiert sowie eine Vereinheitlichung der Entschädigungshöhen vorgeschlagen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.