Schutz von Farmwildbetrieben vor dem Sikawild-Haltungsverbot

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Bundesminister auf, sich auf EU-Ebene für eine Ausnahmeregelung bei der Haltung von Sikawild in landwirtschaftlichen Gehegen einzusetzen. Damit soll die Existenz von rund 200 österreichischen Farmwildbetrieben gesichert werden.
einfache Mehrheit XXVIII 10.07.2026
Entschließung
Umwelt
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Das Sikawild wurde von der EU als invasive Art eingestuft.
  • Es gilt ein Verbot für die Haltung, Zucht und den Transport, wobei eine Übergangsfrist besteht, in der jedoch keine Vermehrung mehr erlaubt ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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