Zusammenfassung
Ein Gesetz zur schrittweisen Stilllegung von fossilen Heizungen (Öl, Gas, Kohle) bis 2038 bzw. 2040.2/3 Mehrheit XXVIII 10.07.2026
Gesetz
Umwelt
Energie
Baupolitik
Verfassung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen erfolgt in zwei großen Wellen.
- Anlagen mit Öl, Flüssiggas oder Kohle müssen bis spätestens 30. Juni 2038 stillgelegt werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.