Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Wärmesystemen (EWG 2040)

Zusammenfassung

Ein Gesetz zur schrittweisen Stilllegung von fossilen Heizungen (Öl, Gas, Kohle) bis 2038 bzw. 2040.
2/3 Mehrheit XXVIII 10.07.2026
Gesetz
Umwelt
Energie
Baupolitik
Verfassung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen erfolgt in zwei großen Wellen.
  • Anlagen mit Öl, Flüssiggas oder Kohle müssen bis spätestens 30. Juni 2038 stillgelegt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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