Asyl‑ und Migrationspakt‑Anpassungsgesetz 2026 (AMPAG)
abgestimmt am 20.05.2026
Zusammenfassung
Das AMPAG 2026 passt das Asylgesetz, das BBU‑G, das BFA‑G, das Fremdenpolizeigesetz, das Grundversorgungs‑Gesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz an, um Terminologie zu vereinheitlichen, neue Regelungen für Unionsbürger einzuführen und die Verfahren für Flüchtlings‑ und Subsidiärschutz klarer zu strukturieren.
einfache MehrheitXXVIII20.05.2026
Gesetz
Flüchtling
Staatsangehöriger
öffentliche Sicherheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Das Asylgesetz 2005 wird grundlegend überarbeitet: Begriffe wie „Asylwerber“ werden durch das neutrale „Antragsteller“ ersetzt und die Gliederung in Haupt‑, Abschnitts‑ und §‑Ebenen neu strukturiert.
Ein neuer § 6 führt eine gesonderte Regelung für Anträge von Unionsbürgern ein, die nur zulässig sind, wenn die in der Verordnung über den Schutz von EU‑Staatsangehörigen festgelegten Voraussetzungen erfüllt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.