Zusammenfassung
Das Gesetz regelt den Ausschluss von Familienbeihilfe für Grundversorgungsbeziehende und erleichtert gleichzeitig den Zugang zu Familienleistungen für subsidiär Schutzberechtigte und Ukraine-Vertriebene.einfache Mehrheit XXVIII 09.09.2026
Gesetz
Familie
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Ausschluss von Familienbeihilfe für Personen, die bereits Leistungen aus der Grundversorgung beziehen.
- Eine Ausnahme vom Ausschluss besteht, wenn das Kind eine erhebliche Behinderung hat.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.