Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Investitionen der Länder Tirol und Vorarlberg für 2016‑2021, stellte fest, dass beide Länder seit 2020 das neue Drei‑Komponenten‑Haushaltsrecht anwenden, aber bei Transparenz, Bewertungsangaben und Folgekostenabschätzungen Defizite aufweisen.einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2025
Bericht
Gliedstaat
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof prüfte die Investitionen der Länder Tirol und Vorarlberg für die Jahre 2016‑2021, wobei 2020 und 2021 im Fokus standen.
- Seit dem Finanzjahr 2020 gelten in beiden Ländern die neuen Regelungen des Drei‑Komponenten‑Haushalts (VRV 2015).
Bezug zu
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.