Ambulante Versorgung in Kärnten – Prüfung und Empfehlungen des Rechnungshofes

Zusammenfassung

Der Rechnungshof prüfte die ambulante Versorgung in Kärnten (2017‑2021) und stellte Datenlücken, steigende Kosten und eine geringe Umsetzung von Primärversorgungseinheiten fest. Er empfiehlt eine einheitliche Diagnosendokumentation, den Ausbau von PVE sowie die Evaluation von Gesundheitsberatung 1450 und Hausärztlichen Bereitschaftsdiensten.
einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2025
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof kritisiert die unzureichende Diagnosendokumentation im niedergelassenen Bereich und fordert eine verpflichtende, einheitliche Erfassung nach ICD‑10 (bzw. ICPC‑2).
  • Das LKF‑ambulant‑Modell, seit 2019 verpflichtend, hat die Kosten im ambulanten Bereich stark steigen lassen (56 % von 2016 bis 2021).
Dokumente (PDFs)
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