Verbot von Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion
abgestimmt am 30.10.1996

Zusammenfassung

Der Antrag fordert ein generelles Verbot von Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion, um Gesundheitsrisiken wie BSE zu minimieren. Zudem wird ein Bericht über die Risiken in der Aquakultur verlangt.
einfache Mehrheit XX 27.11.1996
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Generelles Verbot der Verwendung von Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion zur Vermeidung von Krankheitsübertragungen.
  • Ausweitung des bestehenden Verbots, das derzeit nur für Rinder gilt, auf die Schweine- und Geflügelmast sowie die Fischzucht.

Eingebracht von

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