Erweiterung des passiven Wahlrechts für ausländische Studierende

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es ausländischen Studierenden, sich für Ämter in der Hochschülerschaft wählen zu lassen (passives Wahlrecht) und passt das Gesetz an EU-Standards sowie aktuelle Rechtsbezeichnungen an.
einfache Mehrheit XX 26.11.1998
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung des passiven Wahlrechts für Studierende ohne österreichische Staatsangehörigkeit.
  • Regelung der Wählbarkeit und Wahlausschließungsgründe nach den Standards der Nationalrats-Wahlordnung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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