Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Studierenden aus der EU, bei Hochschülerschaftswahlen auch selbst als Kandidaten anzutreten.2/3 Mehrheit XX 20.03.1997
Gesetz
Verfassung
Ausschussbericht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Einführung des passiven Wahlrechts für Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft bei Hochschülerschaftswahlen.
- Verfassungsrechtliche Absicherung, damit EU-Bürger in akademischen Behörden mitwirken dürfen.
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