Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen wie Feuerwehren, mehrtägige Feste ohne gewerberechtliche Probleme durchzuführen.einfache Mehrheit XX 22.09.1998
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ausnahme von der Gewerbeordnung für gemeinnützige Organisationen bei speziellen Veranstaltungen.
- Die Veranstaltungen dürfen maximal vier Tage im Jahr dauern.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.