Ausnahme für gemeinnützige Veranstaltungen in der Gewerbeordnung

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen wie Feuerwehren, mehrtägige Feste ohne gewerberechtliche Probleme durchzuführen.
einfache Mehrheit XX 22.09.1998
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ausnahme von der Gewerbeordnung für gemeinnützige Organisationen bei speziellen Veranstaltungen.
  • Die Veranstaltungen dürfen maximal vier Tage im Jahr dauern.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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