Regelung der Radnutzung auf Forststraßen und Haftungsausschluss

Zusammenfassung

Der Antrag regelt die Haftung bei der Nutzung von Forststraßen durch Radfahrer und stärkt das Recht auf Radfahren im Wald.
einfache Mehrheit XX 20.05.1999
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Die Nutzung von Forststraßen durch Radfahrer soll gesetzlich klar geregelt werden.
  • Waldbesitzer sollen nicht für Schäden haften, die Radfahrer durch grobe Unvorsichtigkeit selbst verursachen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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