Erweiterung der Defibrillationskompetenz für Rettungspersonal

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es Rettungssanitätern, bei Bedarf Defibrillationen mit halbautomatischen Geräten durchzuführen, um mehr Leben zu retten.
einfache Mehrheit XX 27.11.1998
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Befugnisse für Sanitätsgehilfen und Sanitätshelfer im Rettungsdienst.
  • Durchführung von Defibrillationen mit halbautomatischen Geräten ist erlaubt, wenn kein Notarzt sofort verfügbar ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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