Verlängerung der Zuständigkeit des Umweltsenates

Zusammenfassung

Der Antrag verlängert die Zuständigkeit des Umweltsenates bis Ende 2005, um laufende Verfahren zu sichern und Zeit für zukünftige Verwaltungsreformen zu gewinnen.
2/3 Mehrheit XXII 02.12.2004
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Existenz des Umweltsenates bis Ende 2005.
  • Sicherstellung, dass laufende Verfahren beim Umweltsenat bis zu deren Abschluss geführt werden können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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