Gebarungsüberprüfung der ULSG‑Vergaben

Zusammenfassung

Die Abgeordneten fordern den Rechnungshof auf, die Vergaben im Rahmen des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes (ULSG) zu prüfen, insbesondere die Rolle des Finanzministeriums, Vertragsbedingungen und mögliche Einflussnahmen von Kreditinstituten.
einfache Mehrheit XXV 20.01.2016
Andere
Haushaltskontrolle
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof soll eine gesonderte Gebarungsüberprüfung der Vergaben nach dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) durchführen.
  • Die Prüfung umfasst die Tätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen und seines Beirates bei der Umsetzung des ULSG.

Eingebracht von

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