Abschaffung bzw. Beschränkung des Generalsekretärs in Bundesministerien

Zusammenfassung

Der Antrag will die Regelungen zum Generalsekretär in Bundesministerien ändern, indem er Formulierungen in § 7 Abs. 11 und § 9 Abs. 2 BMG streicht und das Ausschreibungsgesetz wieder für diese Stellen anwendet.
einfache Mehrheit XXVII 06.12.2023
Gesetz
Exekutive
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der zweite Satz in § 7 Abs. 11 BMG entfällt, wodurch die Formulierung, dass ein Generalsekretär Vorgesetzter aller Sektionsleiter ist, gestrichen wird.
  • Die Wortfolge „eines Generalsekretariats“ in § 9 Abs. 2 BMG wird entfernt, sodass die Möglichkeit entfällt, Generalsekretär_innen einen Beamtenstatus zu geben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.