Öffentlichkeit bei Expert*innen‑Hearings im Nationalrat

Zusammenfassung

Der Antrag von Dr. Nikolaus Scherak will die Geschäftsordnung des Nationalrates ändern, sodass Expert*innen‑Hearings bei der Vorberatung wichtiger Gesetze öffentlich sind und die Öffentlichkeit nur aus wichtigen Gründen auf Antrag eines Abgeordneten ausgeschlossen werden kann.
einfache Mehrheit XXVII 20.02.2020
Gesetz
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 37a Abs. 1 Z 3 wird geändert, damit die Anhörung von Expert*innen bei Vorberatungen grundsätzlich öffentlich ist.
  • Die Öffentlichkeit kann nur aus wichtigen Gründen und auf Antrag eines Abgeordneten von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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