Erweiterte Finanzberichterstattung für Parteien

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verschärft die Finanztransparenz von Parteien: Sie müssen alle zwei Wochen ihre Einnahmen und Ausgaben melden, diese Daten online veröffentlichen und innerhalb von drei Monaten einen detaillierten Wahlwerbungsausgaben‑Bericht vorlegen.
einfache Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Wahl
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Parteien müssen alle zwei Wochen zwischen Stichtag und Wahltag ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben an den Rechnungshof melden.
  • Die erste Meldung ist 14 Tage nach dem Stichtag zu übermitteln, danach jeweils 14 Tage nach der vorherigen Meldung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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