Erweiterung des Parteifinanz‑Rechenschaftsberichts

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert den jährlichen Rechenschaftsbericht von Parteien um drei Teile und verlangt detaillierte Finanzangaben aller territorialen, nicht‑territorialen und nahestehenden Organisationen.
einfache Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Der Rechenschaftsbericht wird in drei Teile aufgeteilt: Bundesorganisation, alle territorialen und nicht‑territorialen Gliederungen sowie nahestehende Organisationen.
  • Dem Bericht muss eine Auflistung aller territorialen und nicht‑territorialen Gliederungen sowie der nahestehenden Organisationen beigefügt werden.

Eingebracht von

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