Transparenz bei Parteispenden durch Vereine

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert das Parteiengesetz, indem er Vereine als "nahestehende Organisationen" definiert, die Spenden an Parteien leisten. Diese Vereine müssen jede Zuwendung dem Rechnungshof melden, der die Daten veröffentlicht und bestimmte Spenderkategorien verbietet.
einfache Mehrheit XXVII 11.12.2019
Gesetz
Vereinsleben
Politische Partei
Versammlungsfreiheit

Schwerpunkte

  • Vereine werden als "nahestehende Organisationen" definiert, wenn sie Spenden oder Sachleistungen an Parteien, Wahlwerber oder Abgeordnete leisten.
  • Der Begriff "nahestehende Organisationen" wird in § 4 Abs. 1 eingefügt, sodass Spenden von Vereinen bei der Berechnung der Wahlwerbeausgaben berücksichtigt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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